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BVK-Stellungnahme zum Rundschreiben zu Versicherungsvermittlern und zum Vertrieb von Versicherungsprodukten (Konsultation 07/2014; VA 35-I 4105-2014/0049)
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) vertritt die Interessen von mehr als 40.000 Versicherungs- und Bausparkaufleuten. Hierzu zählen Versicherungsvermittler aller Vertriebswege – Einfirmenagenten, Mehrfachagenten und Versicherungsmakler.
I. Vorbemerkung
Der BVK bedankt sich für die Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), seine Stellungnahme zum Entwurf eines Rundschreibens „Hinweise zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern, zu vertriebsbezogenen Aktivitäten und zum Risikomanagement bei dem Vertrieb von Versicherungsprodukten“ übermitteln zu können.
Der BVK begrüßt es, dass im Rahmen des Konsultationsverfahrens 07/2014 zu Änderungen des Vermittlerrundschreibens“ 09/2007 (VA) die Regelungen des jetzt erweiterten Rundschreibens, die sich vor allem auf vertriebsbezogene Vorgaben zur Geschäftsorganisation im Rahmen des § 64 a VAG beziehen, überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, ohne den Wesensgehalt des Rundschreibens 09/2007 zu verändern.
Der BVK veröffentlicht dazu seine Stellungnahme, die in dem hier aufgeführten PDF-Dokument abgerufen werden kann.